Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde der Initiative „Händler helfen Händlern“, zu der neben Intersport auch Unternehmen wie Ernsting’s Family, Takko, Tom Tailor oder Engelhorn gehören, angenommen. Bereits dies stellt üblicherweise eine hohe Hürde dar und weckt Optimismus bzgl. einer entsprechenden richterlichen Entscheidung.
Die Kläger „sehen durch die damalige Bundesnotbremse und die daraus erfolgten Zwangsschließungen von Geschäften ihr grundgesetzliches Recht auf Berufsfreiheit nach Artikel zwölf, dazu das Eigentumsrecht nach Artikel 14 sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel drei, Absatz eins verletzt“. „Für viele Monate mussten die Händler in Deutschland ihre Läden geschlossen halten, so lange wie nirgends sonst in Europa.“ (vgl. Artikel).
Sollte das Bundesverfassungsgericht der Sicht der Kläger folgen, könnten entsprechende Schadenersatzforderungen fällig werden.