Ukraine/Russland und die Wirtschaft

Das Geschehen in und um die Ukraine und die dortigen Kampfhandlungen haben das vorher jahrelang in den Medien dominierende Thema „Corona“ in den letzten 1-2 Wochen beinahe verdrängt. Dazu zwei Aspekte.

Erstens gilt grundsätzlich, dass Krieg, die daraus resultierenden Unsicherheiten und Instabilitäten, aber auch Sanktionen wirtschaftsschädlich sind. Wirtschaft ist nicht alles, aber ohne Wirtschaft geht es sicher nicht. Zu Recht achtet bspw. der Bundesverband Mittelständische Wirtschaft (BVMW) darauf, nicht „noch Öl ins Feuer zu gießen“, sondern ausgewogen zu argumentieren, denn bei jedem Konflikt sollte auch an einen möglichen Exit bzw. an die Zeit danach gedacht werden:

„Dieser Konflikt im Herzen Europas kommt zu einer Zeit, in der die schrecklichen Auswirkungen der Pandemiekrise noch nicht vollständig überwunden sind und in der die kleinen und mittleren Unternehmen, der Grundpfeiler der Wirtschaft des Kontinents, hart an der Erholung arbeiten. Wir hoffen, dass Diplomatie und der gesunde Menschenverstand die Oberhand gewinnen … Wir fordern europäische Solidarität und angemessene Antworten der europäischen Institutionen und aller EU-Mitgliedstaaten, um die Parteien wieder an den Verhandlungstisch zu bringen.“ (Quelle).

Zweitens dürfte für unsere Wirtschaft – genau wie für die Privatbürger – nun die Frage der Energieversorgung, bzw. der Preis, der dafür aufzubringen ist, sehr schnell eine hohe Priorität gewinnen: „Die Zeit des energiepolitischen Wunschdenkens ist vorbei. Die Bundesregierung muss ihre Energiepolitik den neuen Realitäten anpassen … Andernfalls bestehe die reale Gefahr eines flächendeckenden Blackouts, betont der BVMW-Verbandschef. Eine hochindustrialisierte Volkswirtschaft wie Deutschland brauche eine verlässliche Energieversorgung mit einem Höchstmaß an Unabhängigkeit.“ (Quelle).

2G und weitere Risiken (Inflation, Taxonomie)

Mit dieser Woche ist die medizinisch ineffektive und wirtschaftlich schädliche 2G-Regelung im Einzelhandel in den meisten Bundesländern „vom Tisch“. Endlich. Weiter bestehen bleibt die Regelung leider aber in anderen Bereichen, so in der Gastronomie. Dabei fordern Experten, die einen ausgewogenen Standpunkt einnehmen: „auf die „Maßnahmen fokussieren, die wissenschaftlich begründet sind und nicht jene, deren Wirksamkeit fraglich sind“, so Streeck. Bei der Sperrstunde oder 2G-Plus Konzepten habe es zum Beispiel bisher keinen wissenschaftlichen Beweis für die Effektivität gegeben. Der Virologe plädiert für ein Umdenken: Man müsse sich nun generell die Frage stellen, ob man an den G-Regeln festhalten wolle.“ (Quelle).

Zumal mit Omikron eine zwar hoch infektiöse aber auch rel. milde Mutante inzwischen dominiert. Leider stellt das RKI mit seinem Wochenbericht vom 10.2.2022 die bis dahin regelmäßig ausgewiesenen Daten zur speziellen Wirkung von Omikron auf Intensivstations-Belegungen und Sterbezahlen ein. Bis zum vorangehenden Bericht vom 3.2.2022 (S. 27, Tabelle 4) konnte man den Daten auch entnehmen, dass die Effizienz von Impfung und Boostern bei Omikron deutlich schwächer zu sein schien, als bei vorangehenden Mutanten (siehe dazu auch hier und hier).

Neben dieser Belastung für die Wirtschaft rücken leider noch weitere Risiken in den Fokus: So deutet vieles auf ein länger anhaltendes Inflationsgeschehen hin, was die Kauflaune und -stimmung zukünftig belasten könnte (Quelle). Daneben wecken Bestrebungen zur Taxonomie, d.h. praktisch der politisch selektierten Förderung oder Sanktionierung von Unternehmen, Sorge vor einer wuchernden Bürokratie und Regelungswut (Quelle).

Bereits 9 Länder schaffen schädliche 2G-Regelung ab

In dieser Woche werden es (mindestens) 9 Bundesländer sein, in denen die medizinisch ineffektive und wirtschaftlich schädliche 2G-Regelung im Einzelhandel endlich abgeschafft wird. In den verbliebenen Ländern verschärft sich der berechtigte Protest, wie beispielsweise auch in Berlin-Brandenburg (vgl. Quelle).

Und dieser Schritt wäre dringend notwendig: Wie das HDE-Konsumbarometer zeigt, bricht – nach einem verhagelten Weihnachtsgeschäft für den stationären Handel – nun schon im dritten Monat die Anschaffungsneigung weiter ein und erreicht ein Allzeittief! (Quelle).

In den Wirtschaftswissenschaften kennt man das Phänomen der „sunk costs„: Man will nicht akzeptieren, dass ein Investment schlecht oder unsinnig war und versucht, durch immer neue Finanzspritzen doch noch eine Wende zu erreichen – obwohl keine realistische Aussicht darauf besteht. Der Politik scheint es mit ihren Maßnahmen teils ähnlich zu gehen, denn die epidemiologische Ineffektivität und wirtschaftliche Schädlichkeit von 2G sind seit längerem bekannt.

Erste Klagen gegen Verkürzung des Genesenstatus

Erste Klagen sind per Eilverfahren gegen die kürzlich in einer „Nacht-und-Nebel-Aktion“ vollzogene Verkürzung des Genesenstatus am laufen. Dieser wurde überraschend von 6 auf 3 Monate nach positivem PCR-Ergebnis verkürzt – eigentlich faktisch auf 2 Monate, da der erste Monat noch gar nicht zählt (zum Vergleich: In der Schweiz sind es 12 Monate). Mit einer ersten Entscheidung in diesem faktischen Musterverfahren wird in ca. 10 Tagen gerechnet, schreibt die Berliner Zeitung (vgl. Artikel).

„Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte Bundestag und Bundesrat überzeugt, die Entscheidung darüber, wer als geimpft oder genesen gilt, auf die Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und des Robert-Koch-Instituts (RKI) auszulagern – diese nahmen nur Stunden später die umstrittenen Änderungen vor.“ (vgl. Artikel).

Faktisch verlieren Betroffene durch diese Regelung den Zugang zu allen 2G- Bereichen, was nach dem bereits verhagelten Weihnachtsgeschäft neue Verluste für den Einzelhandel nach sich zieht. Unternehmen und Institutionen haben dadurch plötzlich wieder erhöhten Testaufwand.

„Juristisch erscheint das Vorgehen umstritten: Markus Ogorek, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität zu Köln, sieht einen bloßen Verweis auf die Internetseiten nachgeordneter Bundesbehörden „äußerst kritisch“. Er spricht von einem „zweifelhaften Vorgehen“. Wichtige Entscheidungen müssten vom Parlament oder zumindest im Verordnungswege von der Exekutive getroffen werden.“ liest man auf den Seiten der Universität Köln (vgl. Artikel).

Und wie Bild laut oben genannten Quellen herausfand: Selbst der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags ist mit dem Vorgehen Lauterbachs nicht einverstanden. Der Druck wächst, die umstrittene Änderung rückgängig zu machen.

Tipps zur Mitarbeiterbindung

In Zeiten, in denen gute Fachkräfte in vielen Branchen aus demographischen Gründen knapp werden, wird die Bindung der Mitarbeiter zu einer wichtigen Aufgabe der Führung.

Praktische und umsetzbare Tipps hierzu finden sich in folgendem Fachartikel. Mitarbeiter binden – Fluktuation senken: 4 wirksame Maßnahmen von Mirijam Franke:

„Führungskräfte brauchen neue Strategien, um Fachkräfte zu finden und vor allem langfristig an das Unternehmen zu binden. Eine gute Fachkraft hat heutzutage nämlich die freie Wahl aus zahlreichen attraktiven Stellenangeboten. Dementsprechend hoch ist auch ihre Fluktuationsrate. Was also kannst du als Führungskraft tun, um eben diese Fluktuation von Mitarbeitern dauerhaft zu senken und deine Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden?“

Weiterlesen auf https://arbeits-abc.de/

Schadenersatz für Handel wegen Lockdowns?

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde der Initiative „Händler helfen Händlern“, zu der neben Intersport auch Unternehmen wie Ernsting’s Family, Takko, Tom Tailor oder Engelhorn gehören, angenommen. Bereits dies stellt üblicherweise eine hohe Hürde dar und weckt Optimismus bzgl. einer entsprechenden richterlichen Entscheidung.

Die Kläger „sehen durch die damalige Bundesnotbremse und die daraus erfolgten Zwangsschließungen von Geschäften ihr grundgesetzliches Recht auf Berufsfreiheit nach Artikel zwölf, dazu das Eigentumsrecht nach Artikel 14 sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel drei, Absatz eins verletzt“. „Für viele Monate mussten die Händler in Deutschland ihre Läden geschlossen halten, so lange wie nirgends sonst in Europa.“ (vgl. Artikel).

Sollte das Bundesverfassungsgericht der Sicht der Kläger folgen, könnten entsprechende Schadenersatzforderungen fällig werden.

„Umsatz-Würger“ 2G in Bundesland Nr. 4 gekippt

Die nicht nur ineffektive sondern insgesamt sogar schädliche 2G-Regelung ist nun im vierten Bundesland in Folge für den Einzelhandel gekippt worden. Nach Niedersachsen, dem Saarland und jüngst Bayern nun auch in Baden-Württemberg.

Aus unserer Sicht völlig zu Recht fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) das 2G-Aus für ganz Deutschland. Nachweislich stellt weder der stets offengebliebene und stark frequentierte Lebensmittel-Einzelhandel noch der sonstige Einzelhandel eine nennenswerte Infektionsquelle dar (vgl. Datenmaterial hier). Auf der anderen Seite verzeichnet gerade der mittelständische Handel oft hohe Umsatzeinbußen durch 2G.

„Die politischen Entscheidungsträger müssen endlich für alle Bundesländer die Konsequenzen ziehen. Die Regelung, die nichts zum Kampf gegen die Pandemie beiträgt, aber massive Umsatzverluste bei den betroffenen Händlern auslöst, muss jetzt schnellstens bundesweit fallen“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. „Einkaufen mit Maske, Abstand und Hygienekonzept ist überall sicher. Da kann und darf es keine geografischen Unterschiede geben.“ (vgl. Artikel).

2G im Einzelhandel – trotz hoher Omikron-Anfälligkeit Geimpfter?!

Auch der Wochenbericht des RKI vom 20.1.2022 bestätigt wieder eine scheinbar hohe Anfälligkeit Geimpfter und gerade auch Geboosterter für Omikron. Sie sind auch unter den schweren Verläufen in relativ hoher Anzahl zu finden (vgl. Analyse der einschlägigen RKI-Statistik hier). Auch wenn es sich nur um erste Zahlen handelt (da Omikron erst seit Januar in Deutschland „wirksam“ wird), stellt sich doch die Frage: Ist eine 2G-Zugangsregel im Handel – bzw. die Privilegierung Geboosterter an anderen Orten – wirklich sachlich gerechtfertig?

Erste Erfahrungen aus dem früh und schwer von Omikron betroffenen Bremen deuten auf eine Bestätigung unserer früh formulierten These zur Omikron Gefährlichkeit hin (vgl. Artikel). Und mit dem Saarland setzt nun das dritte Bundesland 2G im Einzelhandel aus (vgl. Artikel).

2G-Regel in Bayern im Handel ausgesetzt

Die – in vieler Hinsicht unsinnige und schädliche2G-Regel im Einzelhandel ist nun auch in Bayern ausgesetzt. Anders als in Niedersachsen waren hier zwar wohl formale Gründe ursächlich. Vorbildlicherweise verzichtet die dortige Politik jedoch darauf, nachträglich zu versuchen, die Regelung wieder in Gang zu setzen (vgl. Welt-Artikel).

Ob der durch das entgangene Weihnachtsgeschäft entstandene Schaden wieder ausgeglichen werden kann, erscheint allerdings fraglich.

In allen weiteren Bundesländern könnte dieser Schaden nun nochmals gesteigert werden, da Gesundheitsminister Lauterbach und das ihm unterstellte RKI in einer Art „Nacht-und-Nebel-Aktion“ den Genesenen-Status auf nur noch 3 Monate (statt bislang 6 Monate) verkürzt hat (vgl. auch dazu Welt-Artikel).

Dadurch wird die Anzahl potentieller Kunden ohne jegliche überzeugende Begründung nochmals eingeschränkt. Als Vorwand wird Omikron angeführt, was angesichts der Fakten und den Erfahrugnen im Vereinigten Königreich und in Südafrika sehr kontruiert wirkt (dazu hier mehr).

Höhepunkt Omikron-Welle vermutlich Ende Januar ´22

Vergleiche mit den statistischen Entwicklungen in Südafrika und nun v.a. dem Vereinigten Königreich (UK) lassen ein weiter dynamisches Anwachsen der Infektionszahlen in Deutschland bis ca. Ende Januar 2022 erwarten. Der Höhepunkt der Neu-Infektionen wäre damit ca. 4 Wochen nach Start der Welle – und damit schneller als bei vorangehenden Wellen zu erwarten. Ebenso könnte die Welle auch schneller „auslaufen“.

Siehe: These Auswirkung Omicron Mutante