Erste Klagen gegen Verkürzung des Genesenstatus

Erste Klagen sind per Eilverfahren gegen die kürzlich in einer „Nacht-und-Nebel-Aktion“ vollzogene Verkürzung des Genesenstatus am laufen. Dieser wurde überraschend von 6 auf 3 Monate nach positivem PCR-Ergebnis verkürzt – eigentlich faktisch auf 2 Monate, da der erste Monat noch gar nicht zählt (zum Vergleich: In der Schweiz sind es 12 Monate). Mit einer ersten Entscheidung in diesem faktischen Musterverfahren wird in ca. 10 Tagen gerechnet, schreibt die Berliner Zeitung (vgl. Artikel).

„Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte Bundestag und Bundesrat überzeugt, die Entscheidung darüber, wer als geimpft oder genesen gilt, auf die Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und des Robert-Koch-Instituts (RKI) auszulagern – diese nahmen nur Stunden später die umstrittenen Änderungen vor.“ (vgl. Artikel).

Faktisch verlieren Betroffene durch diese Regelung den Zugang zu allen 2G- Bereichen, was nach dem bereits verhagelten Weihnachtsgeschäft neue Verluste für den Einzelhandel nach sich zieht. Unternehmen und Institutionen haben dadurch plötzlich wieder erhöhten Testaufwand.

„Juristisch erscheint das Vorgehen umstritten: Markus Ogorek, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität zu Köln, sieht einen bloßen Verweis auf die Internetseiten nachgeordneter Bundesbehörden „äußerst kritisch“. Er spricht von einem „zweifelhaften Vorgehen“. Wichtige Entscheidungen müssten vom Parlament oder zumindest im Verordnungswege von der Exekutive getroffen werden.“ liest man auf den Seiten der Universität Köln (vgl. Artikel).

Und wie Bild laut oben genannten Quellen herausfand: Selbst der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags ist mit dem Vorgehen Lauterbachs nicht einverstanden. Der Druck wächst, die umstrittene Änderung rückgängig zu machen.